Wie geheim und nichtöffentlich ist der Nahverkehrsbeirat?
Am 5. Juli hat der Kreistag mit den Stimmen von CDU, SPD, Freie Wähler und AfD den Verwaltungsvorschlag gebilligt, dass der Nahverkehrsbeirat nichtöffentlich tagt und die dortigen Informationen der Geheimhaltung unterliegen. FDP und Piraten hatten mit anderen Fraktionen vergeblich versucht, diese Verschärfung zu verhindern.
Dem Wortlaut nach bedeutet dies aus unserer Sicht, dass die Mitglieder des Nahverkehrsbeirates über sämtliche Informationen aus dem Nahverkehrsbeirat nicht mehr sprechen dürfen. Neben vertraulichen Inhalten betrifft dies auch Themen, für die es aus unserer Sicht keinen vernünftigen Grund zur Geheinhaltung gibt. In der Konsequenz dürften die Beiratsmitglieder dann den sie entsendenden Verbänden nicht mehr aus dem Nahverkehrsbeirat berichten. Daher hatten wir vorgeschlagen, dass wie bisher nur als nichtöffentlich gekennzeichnete Informationen der Geheimhaltung unterliegen.
Unsere Fraktion hatte daraufhin der Kreisverwaltung einen umfassenden Fragenkatalog übermittelt, der nach drei Wochen beantwortet wurde (Artikel 6.7.2023). Trotz teilweise weitschweifiger Antworten bleiben die Kernfragen offen. In ihrer Vorbemerkung beispielsweise kommt die Verwaltung zum Schluss, dass sich durch die Neufassung faktisch nichts geändert habe, da „die bereits in der Vergangenheit geübte Praxis der Nichtöffentlichkeit lediglich mit einer satzungsrechtlichen Basis untersetzt werde“.
Auf unsere Frage nach konkreten Vorfällen oder Anlässen für die Verschärfung, antwortet der Landkreis kryptisch: So hätten „diverse Wortbeiträge in den politischen Diskussionen“ …aus Sicht der Verwaltung klar erkennen“ lassen, „dass nicht allseits bekannt war, dass bereits die in den vergangenen Sitzungen erfolgten Beratungen zu keiner Zeit öffentlich waren“. An anderen Stellen schreibt der Landkreis jedoch: „Da die Sitzungen nichtöffentlich waren, brauchten Tagesordnungspunkte nicht als nichtöffentlich eingestuft werden.“ beziehungsweise, dass die Nichtöffentlichkeit aus der Einladung erkennbar war (zum Beispiel Fragen 5 und 6).
Konkrete Verstöße gegen Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit gab es offensichtlich nicht, dennoch die Verschärfung
Weiter schreibt die Verwaltung, dass dies in der Verwaltung zur Einschätzung geführt habe, dass der neue § 5 der Geschäftsordnung (Nichtöffentlichkeit) nicht ausreiche, sondern „auch der neue § 8 klarstellend erhalten bleiben müsse“.
Bleibt die Frage: Wie kann etwas Neues erhalten bleiben? Spannend für philosophische Dialektik, für den normalen Bürger, der sich für Mobilität im Landkreis interessiert, klingt diese Antwort wie Hohn.
Weiter räumt der Landkreis ein, die Neufassung nicht mit dem Beirat vorab besprochen zu haben und er dies auch nicht für erforderlich hält, denn: „die Regelung der Arbeitsweise des NVB kann durch den Landkreis als Aufgabenträger, nicht aber durch den NVB selbst erfolgen“.
Bleibt die Frage: Wie kann etwas Neues erhalten bleiben? Spannend für philosophische Dialektik, für den normalen Bürger, der sich für Mobilität im Landkreis interessiert, klingt diese Antwort wie Hohn.
Weiter räumt der Landkreis ein, die Neufassung nicht mit dem Beirat vorab besprochen zu haben und er dies auch nicht für erforderlich hält, denn: „die Regelung der Arbeitsweise des NVB kann durch den Landkreis als Aufgabenträger, nicht aber durch den NVB selbst erfolgen“.
Dazu passt die Antwort der Verwaltung zur Frage nach Rückmeldungen von Mitgliedern des Nahverkehrsbeirats. Tatsächlich hatte sich das Beiratsmitglied Bert Burckhardt an alle Fraktionen gewandt und seine Besorgnis bezüglich der Änderungen ausgedrückt. Während der Kreistagssitzungen kannten offensichtlich nicht alle Abgeordneten den Inhalt der E-Mail von Herrn Burckhardt. Und auch in seiner Antwort lässt der Landkreis mit keiner Silbe erkennen, welche schwerwiegenden Bedenken Herr Burchardt geäußert hat.
Einmal mehr wird deutlich, wie wenig Interesse der Landkreis an einer breiten Diskussion um den öffentlichen Personennahverkehr in Oberhavel hat. Sehr gern erinnern wir Freien Demokraten an ein Zitat aus dem Landratswahlkampf, in dem ein Bewerber sein Unverständnis darüber äußerte, dass über den öffentlichen Personennahverkehr nur nichtöffentlich gesprochen wird. Mit der jetzt erfolgten Verschärfung sind vom Nahverkehrsbeirat aus Sicht der Freien Demokraten noch weniger Impulse als vorher zu erwarten. Im Gegenteil: Ein im Geheimen tagender Geheimrat ist das Gegenteil der Transparenz, die sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände von unserem Landkreis wünschen.
Wir Freien Demokraten werden daher auch künftig für eine öffentliche Diskussion über die besten Wege zu mehr Mobilität in unserem Landkreis kämpfen. Einen Nahverkehrsbeirat, der hierzu keinen Beitrag leisten kann oder darf, braucht hingegen niemand.