Zusammensetzung des Nahverkehrsbeirats neugestalten
Der Nahverkehrsbeirat besteht aus 24 Mitgliedern, darunter 7 Vertreter der Kreistagsfraktionen, 5 Mitgliedern des Landkreises sowie seiner kreiseigenen Gesellschaft sowie je einem Vertreter von VDV, VDOB, VBB, Deutschem Bahnkundenverband, Schulamt, Kreisseniorenbeirat, Verdi, Fuss e.V., Regionale Planungsgesellschaft, MIL, VCD und Kreisschulbeirat.
In der Sitzung des Nahverkehrsbeirats vom 14.3.2024 waren laut der dem Protokoll mitgeschickten Anwesenheitsliste nur 10 von 24 Mitgliedern anwesend. Erstmalig in dieser Legislaturperiode war damit die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht gegeben.
Außer den Mitgliedern aus Politik, Verwaltung und kreiseigener Gesellschaft waren nur 2 Vertreter von Verbänden (VCD, Fuss e.V.) in dieser Sitzung anwesend.
Eine Teilnahme am Nahverkehrsbeirat wird zudem auch durch die restriktive Regelung der Geschäftsordnung erschwert, dass eine digitale Zuschaltung, anders als bei nichtöffentlichen Ausschuss- und Kreistagssitzungen, im Nahverkehrsbeirat nicht ermöglicht.
Es liegt nahe, dass auch die jüngsten Beschlüsse des Kreistages, den Nahverkehrsbeirat in der Nichtöffentlichkeit zu belassen und diese Nichtöffentlichkeit sogar noch zu verschärfen (Geheimhaltungspflicht für Beiratsmitglieder), dazu beitragen, dass das Interesse an diesem Gremium gelitten hat.
Der Nahverkehrsbeirat kann seiner gestaltenden und beratenden Funktion für den Landkreis und die politischen Gremien aber nur dann gerecht werden, wenn er von einer breiten Basis derer getragen wird, die sich mit der Mobilität im Landkreis Oberhavel beschäftigen. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Wir gehen zudem davon aus, dass weitaus mehr Verbände und Initiativen für eine Beteiligung im Nahverkehrsbeirat in Betracht kommen als derzeit einbezogen werden. Bei vielen der ausgewiesenen Beiratsmitglieder ist zu beobachten, dass diese nur selten bzw. gar nicht zu den Sitzungen erscheinen. Hier ist zu hinterfragen, warum dies so ist.
Neben der Frage, welcher Personenkreis dem Nahverkehrsbeirat angehören sollte, muss aus unserer Sicht auch die grundsätzliche Organisation (Geschäftsordnung) dieses Gremiums auf den Prüfstand.
Da zu erwarten ist, dass der Kreistag durch die Neuwahlen und die anschließenden Konstituierungen erst im Sommer/Herbst 2024 wieder inhaltlich arbeitsfähig ist, hat die Kreisverwaltung nun die Zeit, das wichtige Thema Neugestaltung des Nahverkehrsbeirats in der Zwischenzeit aufzuarbeiten sowie die Geschäftsordnung zu überarbeiten und diese dem neu gewählten Kreistag mit der Wahl der neuen Fraktionsmitglieder dieses Gremiums zur Beschlussfassung vorzuschlagen.